Alaunwerksschloss

Alaun, ein Mineral, welches zu den Salzen gehört, war ein wichtiger Rohstoff für die Weißgerberei, Papiermacherei, Färberei und in der Goldschmiede, daneben wurde es medizinisch als blutstillendes Mittel verwen-det.
 1560 verlieh Kurfürst August ein Privileg für die Nutzung der Lagerstätte nordwestlich von Düben, und man begann sofort mit dem Aufbau eines Bergwerkes. Zum Werk gehörte auch eine größere Waldfläche, da für die Produktion viel Holz benötigt wurde.
In den ersten Jahren seines Bestehens sorgten Absatzkri-sen und schlechte Bewirt-schaftung für etliche Besitzerwechsel, doch in seiner Blütezeit um 1800 war es das größte Alaunwerk in Deutschland. Damals wurden rund 6000 Zentner Alaun jährlich hergestellt, die etwa 50 Bergleute waren in wohlfeile und passende Uniformen eingekleidet. 1812, während der Kontinentalsperre, gelang hier im Labor des Alaunwerkes erstmals in Deutschland die Herstellung schwefliger Säure, die ein wichtiger Rohstoff für die Färberei und Weißgerberei war.

Alaunwerk Ende des 18. Jahrhunderts
Nach 1815 ersetzte man das inzwischen teuere Brennholz durch Torffeuerung. Die Flöze waren fast erschöpft, und so verlegte man ab 1827 das gesamte Werk. Eine neue Alaunhütte wurde errichtet, aber die Abbau- und Aufbereitungsmethode blieb gleich. Als sich nach 1880 die chemische Alaungewinnung durchsetzte, wurde das Dübener Alaunwerk 1886 geschlossen, da es nicht mehr rentabel arbeiten konnte. 1898 verkaufte der letzte Besitzer das Gelände mit den Betriebsgebäuden und dem Alaunwerksschloss an Adolf Löbcke, der die Idee hatte, es als Kurbad umzunutzen.

Werkanlage
Die Sole wurde über das Gradierwerk gepumpt. Beim Herabtröpfeln über das Schwarzdorngestrüpp verdunstete Wasser und auf dem Gestrüpp setzte sich ein Belag aus Verunreinigungen, Kalk und geringe Mengen Alaun ab.

 

Das Alaun-Erdreich schwarz-grauer Farbe bauten die Bergleute im Tagebau sowie aus Flözen ab. Zu langen Dämmen aufgeschüttet, löste sich durch Verwitterung das Alaun vom umgebenden material. Tonige Bestandteile färbten sich durch das Brennen rot: das „Rote Ufer“ an der Mulde war die Abraumhalde des Werks. Nun musste das Alaun aus dem Gestein ausgeschwemmt werden. Dazu wurde es in Bassins geschafft und mit Wasser ausgelaugt. Die Lauge pumpte man mit Hilfe der Windkunst mehrmals über ein Gradierwerk, wobei viel Wasser verdunstete und die Lauge immer alaunhaltiger wurde. In einem letzten Arbeitsgang wurde sie in großen Wannen verdampft. Zurück blieb ein weißes Pulver, das versandfertige Alaun.

Arbeiter im Alaunwerk

 

Der Bad Dübener Ortsteil Alaunwerk gehörte einst zu Schwemsal

Der heutige Ortsteil von Bad Düben wurde noch im Adressbuch von 1927 als Schwemsal bezeichnet; und ganz einfach im Jahr 1932 als Schwemsal- Alaunwerk. Die Zugehörigkeit vom einstigen Alaun-bergwerk sowie des damit entstandenen und nach ihm benannten Ortsteil zu Schwemsal lässt sich allerdings 450 Jahre zurückverfolgen!
Eine Ersterwähnung ist einem Verzeichnis der Marienbergischen Bergwerksreviere von 1557 entnehmbar, wo das Alaunwerk bei Schwerz und Rissdorf vermerkt ist. Ein Belehnungsbrief von 1560 beweist die Nutzung des Geländes für den Bergbau.
Nach vorliegenden Texten alter Urkunden, von Schriftverkehr und Stempeln ist eindeutig nachweisbar ab 1557: Alaunbergwerk Schwemsal oder auch nur einfach: Alaunwerk Schwemsal. Gedruckt liegt das Programm mit Einladung zum Jubelfest des 300-jährigen Bestehens des Alaunwerkes Schwemsal aus dem Jahre 1860 vor, das auf Kosten und ,,zum Besten der Schwemsaler Knappschaft" gedruckt wurde..

Der Irrtum, Das Aulaunwerk gehöre schon jahrhudnerlang zu Düben, resultiert wahrscheinlich aus heimatkundlichen Schriften und Zeitungsartikeln, wo auf das Alaunbergwerk und die dort einst nahe gelegene Schiffmühle bezogen teilweise direkt Düben genannt wird. Vom Ursprung her stimmt das nicht. Richtig dagegen ist auf die Zeit vor 1936 vom Alaunwerk zu formulieren ,,bei Düben".

In Preußen wurde am 27. Dezember 1927 ein Gesetz über die Regelung des Gemeindeverfassungsrechtes verabschiedet. Damit war die Auflösung von Gutsbezirken verbunden. Das hatte nicht nur Konsequenzen für die Veränderungen in der Landwirtschaft und Flächennutzung, sondern auch für Rechte in Ämtern. Eine Bestätigung zur Auflösung des Gutsbezirkes Schwemsal erfolgte durch den Oberpräsidenten der Magdeburger Regierung am 19. April 1928.
Durch Beschluss der preußischen Staatsregierung vom 22. September 1928 erfolgte dann rechtsmäßig die Auflösung des Gutsbezirkes Schwemsal mit Wirkung vom 30. September 1930. In diesem Zusammenhang kam es zur Eingemeindung einiger in der Gemarkung Düben liegenden Flächen des bisherigen Gutbezirkes Schwemsal - Richtung Hammermühle und Richtung Alaunwerk- in die Stadtgemeinde Düben.
Besonders gravierend wirkte sich dies auf Feldwirtschaft und Viehhaltung von Ort und Domäne Schwemsal aus. Rein flächenmäßig kam es zu einer Einschränkung, auch steuermäßig ergaben sich für Schwemsal Nachteile. Der Ortsteil Alaunwerk blieb aber zunächst weiter zu Schwemsal eingemeindet. Der Gemeinde Schwemsal wurden mit Gutbezirksauflösung die im eigenen Ort liegenden Bauerngehöfte zugeteilt, die bisher dem Gutsbezirk unterstanden. Die Domäne blieb als Landwirtschaftlicher Großbetrieb selbständig. Für den Domänenpächter endeten allerdings die bisherigen Funktionen und das mit Macht des Vorstehers bzw. Stellvertreters des ,,Gutsvorstehers des Gutsbezirkes" und des Amtsvorstehers.
Die Trennung des Ortsteiles Alaunwerk von Schwemsal erfolgte im Jahre 1936. Vorverhandlungen mit dem Landratsamt Bitterfeld und der Stadtverwaltung Düben gab es bereits 1935. Protokollen der Dübener Gemeinderatssitzungen ist zu entnehmen, dass man in Düben keineswegs von der Eingemeindung des Alaunwerkes begeistert war. So wurde im Sitzungsprotokoll vom 12. November 1935 formuliert: ,,Da die Aufsichtsbehörde aus Gründen des öffentlichen Wohles die Eingemeindung betreibt, wollen sich die Ratsherren diesem nicht entgegenstellen". Es überwogen aber Bedenken. Das betraf u.a. den Vermerk, dass irgendwelche Schulden bei der Finanzlage der Stadt Düben nicht übernommen werden könnten. Ermittlungen haben ergeben, dass kaum zahlungsfähige Steuerzahler vorhanden seien und die Eingemeindung erhebliche Aufwendungen bringe. Genannt wurde hier Unterhaltung Wege und Straßen sowie Kosten für Licht und Wasser. In Düben kam man zu der Konsequenz: Um Unkosten zu decken müsste der Kreis Bitterfeld - da es sich beim Alaunwerk um eine Not leidende Gemeinde handele - einen Zuschuss gewähren. Es kam dann zu Kompromisslösungen. Der Landrat versprach nach Antrag einem zinslos langfristigen Darlehen zuzustimmen. Am 9. Dezember 1935 stimmten dann die Dübener Ratsherren der Eingemeindung zu. Über den Beschluss zur Eingemeindung gab es im Bitterfelder Kreisblatt vom 7. März 1936 fo1gende Veröffentlichung:
Der bisher selbständige Gemeindebezirk Schwemsal- Alaunwerk wird zum 1. April in die Gemeinde Düben eingegliedert. Das Dübener Ortsrecht tritt allerdings erst am 1. Juni in Kraft. Das Alaunwerk wird zwei Gemeinderäte nach Düben entsenden."
Am 16. März 1936 beschloss man in einer Gemeinderatssitzung zu Düben: ,,Infolge der Eingemeindung Alaunwerk ist die Zahl der bisherigen Gemeinderäte von sechs auf acht zu erhöhen". Realisiert wurde dies in einer Ratssitzung am 29. Juni 1936. Im Protokoll gab es dazu den Vermerk; dass die Gemeinderäte Arbeiter Albert Kersten und Mineralwasserfabrikant Erich Wözel aufgenommen werden und als Ratsherren bezeichnet sind. Damit war der Eingemeindungsprozess auch von dieser Seite her abgeschlossen. Zum Schluss sei noch vermerkt, dass 1929 im damals noch Schwemsaler Ortsteil Alaunwerk 94 Einwohner in 29 Haushalten lebten und es 17 Schulkinder gab. 1932 war die Einwohnerzahl auf 115 Personen angewachsen.
(H. Funk)

langes Haus auf dem Alaunwerk